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Ratgeber

Hauskauf, Wohnungskauf: Nötige Behördengänge und Papierkram.

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung bei uns kaufen, dann sparen Sie nicht nur hohe Kosten, die bei einem selbständig geplanten Bau anfallen würden, sondern auch eine Menge Organisation und Papierkram. Trotzdem müssen Sie ein paar Dinge vor dem Einzug erledigen. Wir möchten Sie dabei unterstützen.

Wir nehmen Ihnen beim Hauskauf bereits viele Formalitäten ab.

Sie dürfen sich ruhig als Bauherr:in Ihres Eigenheims fühlen. Vor dem Gesetz sind allerdings wir das. Und das bringt viele Vorteile mit sich: Baugenehmigungen, offizielle Abnahmen, Energieausweis – um all dies kümmern wir uns für Sie. Bei uns müssen Sie nur die nötigen Verträge und Erklärungen unterschreiben.

Checkliste: Formalitäten vor dem Einzug in die eigenen vier Wände.

Telefon- und Internetanschluss kündigen oder ummelden

Dies sollten Sie unbedingt frühzeitig vor Ihrem Umzug ins Eigenheim erledigen. Ihr Anbieter in der alten Mietwohnung sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass Sie bald umziehen. So sorgen Sie dafür, dass Internet und Telefon in den eigenen vier Wänden schon vorhanden sind, wenn Sie umziehen.

Energieversorger fristgerecht kündigen

Die Versorgung mit Strom und Wärme erfolgt zukünftig über eine Technikzentrale in Ihrem Wohnpark. Beauftragen Sie bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter auch eine Zwischenablesung für den Tag des finalen Auszugs.

Nachsendeantrag stellen

Bei der Post stellen Sie im Vorfeld einen Nachsendeantrag über 12 oder 24 Monate. So stellen Sie sicher, dass Ihre Post sie auch im Eigenheim erreicht.
Wenn Sie hingegen sicher sind, dass sie Ihre Adresse allen Behörden, Vertragspartnern und Banken rechtzeitig mitteilen, dann ist der Nachsendeantrag nicht unbedingt notwendig.

Kitas, Kindergärten und Schulen

Prüfen Sie vor Ihrem Einzug ins Eigenheim, ob Ihre Kinder auch nach dem Umzug in dieselbe Einrichtung gehen können. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie Ihre Kinder in der neuen Umgebung anmelden.

Sonst noch etwas?

Zeitungs-Abos, bestellte Magazine, Online-Händler, Vereine, Mitgliedschaften (zum Beispiel in Fitnessstudios): Alle müssen über die Adressänderung informiert werden. Wenn Sie für das Eigenheim den Wohnort wechseln, ist vielleicht auch eine Kündigung nötig.

Checkliste: Behördengänge nach dem Umzug ins Eigenheim

Einwohnermeldeamt

Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit, um sich beim Einwohnermeldeamt an- oder umzumelden. Das Einwohnermeldeamt teilt Ihre neue Anschrift auch dem Finanzamt und Ihrer Kirchengemeinde mit. Darum müssen Sie sich nicht mehr kümmern.


Zulassungsstelle oder Straßenverkehrsamt

Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, dann müssen Sie zur Zulassungsstelle und Ihr Auto neu anmelden. Bei einem Umzug innerhalb der Stadt ist das Straßenverkehrsamt zuständig. Bei diesem muss die Adresse im Fahrzeugschein geändert werden.


Rundfunkbeitrag

Teilen Sie dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) Ihren neuen Wohnort mit. Das können Sie auch online erledigen.


Banken

Teilen Sie auch Ihrer Bank die neue Adresse mit.


Versicherungen

Natürlich müssen auch Versicherungen über die neue Adresse informiert werden. Achtung: Vor allem die Haftpflichtversicherung und eventuell die Hausratversicherung müssen über die Quadratmeterzahl des Eigenheims unterrichtet werden.
Was es sonst noch für frischgebackene Reihenhausbesitzer:innen zum Thema Versicherungen zu beachten gibt, das finden Sie in diesem Artikel.

Studiert ein Familienmitglied?

Auch Bafög-Amt und Hochschulverwaltung müssen über den Wohnortwechsel informiert werden.