Nachbarinnen und Nachbarn können etwas Wundervolles sein. Sie helfen sich, geben mal einen guten Rat, haben noch ein Päckchen Zucker oder das passende Werkzeug auf Lager oder ein freundliches „Hallo. Wie war dein Tag?“ Manchmal können aus den Menschen von nebenan sogar Freunde werden. Damit das aber passiert, müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
Nicht nur das Wohnquartier gehört zu Ihrer Nachbarschaft, sondern selbstverständlich auch die direkte Umgebung, Ihr Stadtviertel. Bereits bei der Wahl des Grundstücks für Ihren Wohnpark achten wir darauf, dass es möglichst kurze Wege gibt. Für Sie: zu Supermärkten, Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Autobahnen und allem, was nach Feierabend Spaß macht. Für Ihre Kinder: zu Kitas, Schulen, Sportvereinen, Parks und Spielplätzen. Diese sind meist zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar.
Als Käufer:in eines Hauses oder einer Wohnung sind Sie Teil einer Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG). Das bedeutet: Sie und Ihre Nachbarinnen und Nachbarn sind Eigentümer:innen des Gesamtgrundstücks. Ihr Haus oder Ihre Wohnung gehört Ihnen natürlich ganz allein, aber sie tragen gemeinsam Verantwortung für öffentliche Plätze und das Gemeinschaftseigentum. In einer Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung werden von Beginn an Rechte und Pflichten festgesetzt sowie Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrechte definiert.